Deutschland

Verfassungsschutz wird verschlüsselte Messengerdienste mitlesen dürfen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Verfassungsschutzrecht angepasst. Die Regierung will die Überwachung "bloß wieder auf den Stand wie vor Internet und Mobilfunk" bringen. Die Opposition bezeichnet die Anpassung als "verfassungswidrig" oder "höchst problematisch".
Verfassungsschutz wird verschlüsselte Messengerdienste mitlesen dürfenQuelle: www.globallookpress.com © Ralph Peters via www.imago-image/www.imago-images.de

Ein Gesetzentwurf "zur Anpassung des Verfassungsschutzrechtes" der Regierung ist am Donnerstag mit der Mehrheit ihrer Fraktionen angenommen worden. Er erweitert die Befugnisse der Nachrichtendienste bei der Überwachung der Telekommunikation. 355 Abgeordnete stimmten für die Änderung, 280 dagegen, vier enthielten sich. Sie ist in der Drucksache 19/30477 zugänglich. 

Künftig soll der Verfassungsschutz Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen dürfen – falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird. Der Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium und die Innenpolitiker der Unionsfraktion argumentieren, damit sei der Inlandsgeheimdienst mit seinen Möglichkeiten bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören.

Der Abgeordnete Dr. Mathias Middelberg (CDU) sagte vor der Abstimmung: "Es geht um eine sehr überschaubare Zahl von Fällen im Jahr. In 2018 haben die Sicherheitsbehörden in 222 Fällen Kommunikation per Telefon in Deutschland überwacht." Die Sicherheitsexperten würden für die technologisch erweiterte Überwachung mit einer Anzahl im zweistelligen Bereich rechnen.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs reagiert der Bundestag insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus und -extremismus. Diese Ereignisse machten es erforderlich, auch Personen gezielt in den Blick zu nehmen sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten erhalten die Nachrichtendienste "ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten". Die "Quellen-TKÜ" ist insbesondere für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messenger-Dienste erfolgt.

Die Quellen-TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, "dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können".

Erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle im Oktober 2019 und in Hanau im Februar 2020 "angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können", heißt es in der Vorlage.

Oppositionsvertreter kritisierten die Reform als zu weitreichenden Eingriff in Bürgerrechte. André Hahn von der Linken nannte die Neuerungen verfassungswidrig, Konstantin von Notz (Grüne) "hochproblematisch". Damit wäre nicht ein einziger Anschlag verhindert worden, sagte er. Scharfe Kritik gab es insbesondere an der Nutzung von IT-Sicherheitslücken, sogenannten Staatstrojanern. "Ihre Sicherheitspolitik ist selbst ein Sicherheitsrisiko", sagte der FDP-Politiker Stephan Thomae dazu.

Kriminelle könnten diese Schwachstellen nutzen, um Firmen zu erpressen und Identitäten zu stehlen, und auch ausländische Nachrichtendienste könnten damit spitzeln. Diese Sicherheitslücken beträfen 82 Millionen Menschen im Land, unterstrich von Notz.

Mit Verweis auf die Staatstrojaner lehnt SPD-Chefin Saskia Esken die Neuerungen ab. Auch Anke Domscheit-Berg von der Fraktion der Linken lehnt eine "Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur" ab:

Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf war mehreren Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen.

Der Gesetzentwurf sieht einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Das soll vor allem helfen, rechtsextreme Bundeswehrangehörige und Reservisten besser als bisher zu identifizieren.

Mehr zum Thema - Bundesregierung: Deutsche Geheimdienste dürfen künftig private WhatsApp-Chats mitlesen

(rt/dpa)

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